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 Allgemeine Informationen

Zielgruppen

Das Berufsbild ist als Leitbild für Sonderkindergartenpädagoginnen gedacht, um ihren Beruf nach außen hin zu präsentieren und ihre Arbeit zu veranschaulichen. Insbesondere sollen mit diesem Berufsbild die Verantwortlichen in den Gemeinden, Eltern, TherapeutInnen unterschiedlichster Einrichtungen, ÄrztInnen, LehrerInnen aber auch InteressentInnen für die Ausbildung zur Sonderkindergartenpädagogin angesprochen und informiert werden.

 

Hinweise

Die folgenden Ausführungen und Überlegungen stützen sich auf das Vorarlberger Gesetz über das Kindergartenwesen (LGBI.Nr. 49/1991, 22/22/1993, 58/2001, 49/2002) und den aktuellen Kindergartenbildungs- und Erziehungsplan (Verordnung der Landesregierung über die pädagogische Kindergartenarbeit LGBl.Nr. 30/2004). Sie betreffen allgemeine Informationen z.B. zum Rechtsträger, zu fachlicher Befähigung und Aufgaben der Kindergärtnerinnen und zum Dienst-recht der Gemeinde-Kindergärtnerin. Weiteres sind spezielle Paragrafen, welche Integration, Kindergartenversuche und den Beruf der Sonderkindergartenpädagogin betreffen, angeführt.

Im Gesetz wird die Bezeichnung Sonderkindergärtnerin geführt. In Anlehnung an die Ausbildung an der Bildungsanstalt wird in der Folge die Bezeichnung Sonderkindergartenpädagogin verwendet.

Sonderkindergartenpädagoginnen sind auch ausgebildete heilpädagogische Frühförderinnen. Für diese gelten je nach Arbeitgeber andere Richtlinien und ihre Arbeitsschwerpunkte können von denen einer Sonderkindergartenpädagogin abweichen. Im vorliegenden Berufsbild steht die Sonderkindergartenpädagogin im Mittelpunkt.

 

Die Bezeichnung Sonderkindergartenpädagogin wird stellvertretend für beide Geschlechter verwendet.
 

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 Ausbildung

Allgemein

Die Ausbildung ist, ausgenommen im Burgenland, in jedem Bundesland in Österreich möglich. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das Bundesland Vorarlberg.

Dauer
5 Semester berufsbegleitende Zusatzausbildung

Voraussetzung
Zweijährige Berufserfahrung als diplomierte Kindergartenpädagogin

Ausbildungsort
Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Institut St. Josef, 6800 Feldkirch

Ausbildungsinhalte
Der Unterricht baut auf der Ausbildung zur Kindergartenpädagogin auf. Es wird ein umfassendes Wissen über die speziellen Bedürfnisse der betroffenen Kinder und die Anforderungen des Berufes gelehrt. Weiteres erwerben die Teilnehmerinnen die Fähigkeit zur gezielten Förderung von Kindern mit Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen und Behinderungen. Verschiedene Modelle und Arbeitsweisen, welche die Integration der betroffenen Kinder in Spielgruppen, Kindergärten etc. unterstützen, werden vermittelt.

Inhalte
Spezielles Fachwissen der Heil-, Sonder- und Integrationspädagogik
Methoden und didaktische Umsetzung den kognitiv-perzeptiven Bereich, den sozial-emotionalen Bereich, den kommunikativ-sprachlichen Bereich, den motorischen- und basal-pflegerischen Bereich, den auditiven und den visuellen Bereich betreffend
Kenntnisse von heil- und sonderpädagogischen Arbeitsweisen und wissenschaftlichen Methoden
Medizinische Grundkenntnisse
Bildung in psychologischen, soziologischen, biologischen und ethischen Grundhaltungen der Heil- und Sonderpädagogik

Spezialisierung
Im Rahmen der Diplomprüfung kann sich die Absolventin auf spezifische Fachgebiete der Sonder- und Heilpädagogik spezialisieren.

Abschluss
Die Ausbildung schließt mit einer Diplomprüfung und einem Zeugnis für Sonderkindergartenpädagogik und heilpädagogischer Frühförderung ab.

 

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 Stellenbeschreibung

Stellenbezeichnung
Sonderkindergartenpädagogin und heilpädagogische Frühförderin

Gesetzliche Rahmenbedingungen
Kindergartengesetz

Gemeindebedienstetengesetz

Richtlinien privater Wohlfahrtsträger

Vorgesetzte Stellen

Rechtsträger (Vgl.: Gesetz für das Kindergartenwesen § 2 (1))

Aufsichtsbehörde – Kindergarteninspektorat (Vgl.: Gesetz für das Kindergartenwesen § 18 und § 19)

Leitung privater Wohlfahrtsträger 

Ziele der Stelle

Im Vordergrund stehen die Gewährleistung frühest möglicher Förderung und Begleitung von Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen und die Beratung der Eltern. Dieser Aspekt gewinnt an Bedeutung, wenn man bedenkt, dass die ersten Lebensjahre von prägender Bedeutung für die gesamte Entwicklung sind. Der Sonderkindergartenpädagogin bzw. heilpädagogischen Frühförderin fällt hier eine präventive Aufgabe zu.

Ein wichtiges Anliegen ist die Möglichkeit des Kindergartenbesuches für alle Kinder. Die Sicherung einer fachgerechten Betreuung im Kindergarten für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ist dabei ein wichtiges Vorhaben. Die betroffenen Kinder und ihre Familien sollen den ersten Kontakt mit öffentlichen Institutionen möglichst positiv erleben und die bestmögliche Unterstützung erfahren.

Eine weitere Überlegung gilt dem Aspekt, dass die Integration im Kindergarten vielen Kindern erste Begegnungen mit Menschen mit Behinderung ermöglicht. Sie stellt eine Basis für ein gelungenes Miteinander dar und ist deshalb ein wichtiger Schritt zu positiver, gesellschaftlicher Veränderung. Integration ist in diesem Sinne ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt für das gesamte Team eines Kindergartens. Die Sonderkindergartenpädagogin kann dafür entsprechende Impulse einbringen.

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